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Häufig gestellte Fragen
Vorbereitung auf Gaskontrollen
Leistungsumfang
Kosten
Vorschriften
Für die Gaskontrolle sollten alle Geräte zugänglich sein und die Anlage betriebsbereit sein. Zudem sollten die Fahrzeugpapiere und vorhandene Unterlagen wie Bedienungsanleitungen oder frühere Prüfberichte bereitgehalten werden.
Ja. Alle Gasgeräte müssen in Betrieb genommen werden können. Ist dies nicht möglich, kann die Kontrolle nicht vollständig durchgeführt werden oder die Geräte werden beanstandet.
Ja, die Gasgeräte müssen in Betrieb genommen werden können, damit eine vollständige Funktionsprüfung durchgeführt werden kann. Eine leere Gasflasche verhindert die Kontrolle.
Ja. Nach dem Entfernen von Abdeckungen (z. B. bei Heizungen) wird eine Grundsauberkeit erwartet. Verschmutzungen, Staub oder Ablagerungen können die Funktion der Geräte beeinträchtigen.
Ja. Der Boiler darf nur mit Wasser gestartet werden. Ein Betrieb ohne Wasser kann zu Schäden am Gerät führen.
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