top of page
Häufig gestellte Fragen
Vorbereitung auf Gaskontrollen
Leistungsumfang
Kosten
Vorschriften
Bitte halten Sie die Fahrzeugpapiere sowie, falls vorhanden, alte Prüfprotokolle und die Bedienungsanleitungen der zu prüfenden Gasgeräte bereit. Alle Gasgeräte müssen frei zugänglich und betriebsbereit sein.
Ja. Alle Gasgeräte müssen in Betrieb genommen werden können. Ist dies nicht möglich, kann die Kontrolle nicht vollständig durchgeführt werden oder die Geräte werden beanstandet.
Ja. In den Gasflaschen muss ausreichend Gas vorhanden sein. Ohne Gas ist eine Inbetriebnahme der Geräte nicht möglich und die Kontrolle kann nicht durchgeführt werden.
Ja. Nach dem Entfernen von Abdeckungen (z. B. bei Heizungen) wird eine Grundsauberkeit erwartet. Verschmutzungen, Staub oder Ablagerungen können die Funktion der Geräte beeinträchtigen.
Ja. Der Boiler darf nur mit Wasser gestartet werden. Ein Betrieb ohne Wasser kann zu Schäden am Gerät führen.
bottom of page